Klasse | Fahrerlaubnis für | Unterlagen | Sonstige Infos |
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen |
| ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A(beschränkt)(AB) oder ein Mindestalter von 24 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich |
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg |
| ab 16 Jahren |
A2 | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind |
| ab 18 Jahren |
AM | zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 hm/h |
| ab 16 Jahren |
Mofa | einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50ccm Hubraum oder Elektromotor |
| ab 15 Jahren |